Was zum Teufel ist Vergnügungssteuer?
Ich war am Mittwoch im zuHouse Club wegen unserer Ruhr-Point Promo und habe dort das erste mal erfahren, dass ich als Veranstalter verpflichtet bin 20% des Kartenpreises als Vergnügungssteuer an die Stadt Dortmund abzuführen.
Laut Wikipedia ist die Vergnügungssteuer:
Die Vergnügungsteuer ist eine in Teilen Deutschlands örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf Basis sogenannter Kommunalabgabengesetze bzw. Vergnügungsteuergesetze der Länder und entsprechende Ortssatzungen, zum Teil auch speziellen Gesetzen (z. B. Spielautomatensteuer) erhoben.
Der Vergnügungsteuer unterliegen die in den Gemeinden und Städten veranstalteten „Vergnügungen“, vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen und der Betrieb von Spielautomaten und Unterhaltungsapparaten. Sie wird vom jeweiligen Veranstalter entrichtet.
Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt, wie z. B. bei Veranstaltungen nach der Raumgröße oder bei Spiel- und Unterhaltungsapparaten nach der Anzahl der Geräte. Zusätzlich wird nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie nach Standorten der Geräte (in Spielhallen oder an sonstigen Standorten, z.B. Gaststätten) unterschieden.
So nun hab ich aber ein paar ungeklärte Fragen:
Ich habe vom zuHouse Club einen Blankovertrag bekommen da steht zur Vergnügungsteuer: „Der Veranstalter führt die von der Stadt Dortmund erhobene Vergnügungssteuer von 20% des Eintrittspreises pro verkaufter Karte selbstständig ab“
Jetzt kosten die Karten beispielsweise 5,50 € im VVK und 7,00 € an der AK. Dann wären auf VVK Karten 1,10 € und auf AK-Karten 1,40 € Steuern + die MwSt. also insgesamt 39% Steuern. Also: VVK: 2,15€ und AK: 2,73 €
Angenommen ich habe 350 Karten im VVK verkauft also 1925 € eingenommen darauf 750,75 € Steuern zahlen und an der Abendkasse nochmal 200 Karten verkauft also 1400 € und darauf 546€ Steuern zahlen. Also insgesamt: 3325€ inkl. 1296,75 € Steuern.
Muss ich dann diese 1296,75 abführen ODER kommt es darauf an, wieviel wirklich in der Kasse ist (schließlich kann es ja sein, dass jemand einen Gutschein hat mit dem er 50% billiger reinkommt oder so).
Also worauf ich hinaus will:
Wir verkaufen unsere Karten ja über Vofi-Komitees die bekommen dann pro Karte z.B. 2,00 € Provision. Die Karte kostet 5,50€ also 2,15 € Steuern, ABER ich nehme an der Karte nur 3,50 ein! Muss ich dann 2,15 € Steuern zahlen (auf die 5,50€) ODER muss ich nur auf die 3,50 € (die ich einnehme) 1,37€ Steuern zahlen?
Das macht unterm Strich sehr viel aus. Denn wenn ich von meinen 350 VVK-Karten 300 über Vofi-Komitees verkauft habe und nur 50 selbst verkauft, dann habe ich ja 300 x 3,50 + 50 x 5,50 eingenommen also nicht 1925 € aus dem VVK sondern nur 1325€. Und dann müsste ich doch eigentlich auc nur auf die 1325€ Steuern zahlen also 516,75€ anstatt 750,75 €, oder?
Anders kann ich es mir nicht vorstellen, denn z.B. der Keller gibt auch Vofi-Karten raus und verdient an jeder Karte eine Verkaufsprovision von 1,00 € ! Die Schulen hingegen können die Karten für soviel verkaufen wie sie wollen. Also muss der Keller doch auch nur auf den 1,00 € Steuern bezahlen, oder?Denn wie soll man sonst einen Betrag versteuern von dem man nicht weiß wie hoch er ist (schließlich weiß der Keller nicht für wieviel die Komitees die Karten verscherbeln…) ?
Also müsste man sowas wie “Reseller Karten” einführen, die man dann z.B. für 3,50 € Verkauft und den Komitees sagt, sie dürfen den Rest behalten, dann hat man nachweislich an diesen Karten nru 3,50 € eingenommen ergo: muss sie nur für 1,37€
Oder hab ich das falsch verstanden?
Ach übrigens:
Ich dachte bis heute noch Vergnügugnssteuer wär die Härte aber schaut mal hier:
Sexsteuer (
Nach der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution (Prostitutionsgesetz) ging u. a. die Stadt Köln den Weg, eine Sexsteuer einzuführen. Swingerclubs, Striptease-Bars usw. bezahlen laut der Kölner Steuersatzung nach Fläche, während für den Bereich der Prostitution eine Pauschale von 6 Euro pro Sexualdienstleister erhoben wird. § 2 Nr.6+7 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003. Gegen die Besteuerung der Prostitution erhobene Klagen wies das Verwaltungsgericht Köln ab. (Wikipedia)